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Geschäftsbedingungen
Versicherung / Haftung: Gegen Beschädigung kann der Vermieter die Sportgeräte nicht versichern.
Aus genanntem Grund wird bei evtl. Beschädigung ggf. eine Kaution einbehalten und nach Vorlage
der Original-Reparaturrechnung durch den Vermieter verrechnet.
Teilnahme (gilt auch für Gemeinschaftsfahrten):
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko.
Jede Haftung für Personen- und Sachschäden seitens des Veranstalters sowie seines Hilfspersonals
ist ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grobem Verschulden. Das Auf- und Abladen der
Boote bzw. Räder erfolgt unter Mithilfe der Teilnehmer.
Kleine Transportschäden an Rädern sind nur durch Mitbringen von Einzelverpackung vermeidbar.
Getränke-Einwegbüchsen und Flaschen vermeiden.
Aus Sicherheitsgründen ist Alkohol auf Getränke im Rahmen von Mahlzeiten beschränkt.
Alkohol vor oder während der Tour führt zum Abbruch der gesamten Tour oder zum Ausschluss von Einzelpersonen.
Die alleinige Entscheidung hierüber liegt bei den Mitarbeitern der Firma Rucksack. Die Tour gilt in jedem Fall als durchgeführt.
Alkoholische Getränke dürfen nicht in unseren Booten mitgeführt werden!
Die endgültige Personenzahl bei Gruppen muss spätestens 3 Tage vor dem ersten Leistungstag festgelegt sein.
Rücktritt und Annulierungskosten:
20% bis 8 Tage vor erstem Leistungstag, 30% bis 3 Tage vor erstem Leistungstag,
50% bis 1 Tag vor erstem Leistungstag 100% bei Nichtantritt am Leistungstag.
Unser Personal ist angewiesen, die Boote nur nach vollständiger Rechnungsbegleichung auszuhändigen.
Durch Verspätungen von Gruppen, Reifenpannen, Kenterungen, unterschiedliche Strömung sowie Pausen
kann es zu zeitlichen Verzögerungen bis zu 1 Std. kommen. Diese sind vom Teilnehmer oder Mieter zu akzeptieren.
Jugendliche unter 14 Jahren können nur in Begleitung Erwachsener Boote mieten und benutzen.
Bei Jugendlichen von 14-18 Jahren bitte Geburtsdatum eintragen und Einverständnis
eines Erziehungsberechtigten vorlegen.
Die ausgegebenen Schwimmwesten garantieren keine Sicherheit
bei Ohnmacht.
Werden Boote nicht an der vereinbarten Stelle abgegeben, so ist eine Bergungsgebühr von mind. 60,00 DM pro Boot fällig. Abhanden gekommenes Material wird
mit dem Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.
Die vorstehend aufgeführten Geschäftsbedingungen
habe ich (wir) zur Kenntnis genommen und mit erfolgter Unterschrift oder/und Anzahlung akzeptiert.
Gerichtsstand ist Münster
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